Balkonkraftwerke erfreuen sich weiterhin steigender Beliebtheit. Die Preise sinken weiterhin stetig, dank des Nullsteuersatzes bei der Umsatzsteuer können sich immer mehr Solar-Interessierte ein Stromkraftwerk leisten. Beim stationären und Online-Handel herrscht Goldgräberstimmung.
Doch wo viel Geld zu verdienen ist, tümmeln sich auch Schwarze Schafe. Besonders die Verkäufe von unzulässigen Wechselrichtern in Deutschland sind der Bundesnetzagentur ein Dorn im Auge.
Die Behörde warnt vor möglichen Gefahren, verschiedene Wechselrichter wurden untersucht und zahlreiche Mängel festgestellt.
„Es freut mich, dass sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Photovoltaik-Anlagen installieren lassen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Für diese Anlagen braucht man einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind
.
Durch unsere Marktüberwachung tragen wir dazu bei, dass der Gebrauch von Photovoltaik-Anlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ermöglicht wird
„, ergänzt Müller.
Verbrauchersicherheit durch formale und technische Anforderungen
Bereits im zurückliegenden Jahr sind der Bundesnetzagentur Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war.

Es ist nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen.
Diese formellen Anforderungen bei Produkten sind wichtig, da sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können.
Technische Anforderungen wichtig
Neben den formellen Anforderungen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach kontrollieren können. Allerdings nennt die Behörde die Wechselrichter nicht, die zu Beanstandungen führten.
Laut der Bundesnetzagentur überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit. Gegen die Hersteller können europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Marktüberwachung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Überprüfungen finden sowohl online als auch im stationären Handel statt. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um nicht konforme Produkte bereits an der EU-Außengrenze zu stoppen.
Online-Kauf: Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher
- Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest.
- Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
- Prüfen Sie, ob das Produkt mit einem CE-Kennzeichen korrekt versehen ist.
- Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
- Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
- Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
- Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
- Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.
Eine Antwort zu “Warnung der Bundesnetzagentur: Mangelhafte Wechselrichter im Umlauf”
[…] die Verkäufe von unzulässigen Wechselrichtern in Deutschland sind der Bundesnetzagentur ein Dorn im Auge. Dabei wurden allerdings keine Namen sprich Hersteller explizit […]