Zuerst einmal die allerbesten Wünsche für das Jahr 2024. Balkonkraftwerke, in der Fachsprache gerne auch als Steckersolargeräte tituliert, waren im abgelaufenen Jahr in aller Munde. Die Branche boomt.
Zu Beginn diesen noch jungen Jahres sollten wichtige Änderungen für die Vereinfachung dieser kleinen Kraftpakete in Kraft treten, doch es tut sich leider nichts bis wenig. Die Enttäuschung in der Steckersolar-Branche ist entsprechend groß.
Die Politik kommt verdammt schwer in die Gänge. In seiner letzten Sitzung vor Weihnachten verabschiedete der Bundestag nur ein kleines Päckchen des Solarpaket I. Zwei Regelungen für die Windkraft wurden lediglich verabschiedet, das war es dann aber auch schon. Für die Freunde von Balkonkraftwerken ist Warten angesagt. Mindestens bis Ende Februar, denn erst in der Sitzungswoche 22./23.Februar sollen laut pv-magazin.de im Parlament die zweite und dritte Lesung in Angriff genommen werden. Dann werden weitere vier Wochen ins Land gehen, bis am 22. März das Solarpaket 1 beim Bundestag zur Entscheidung und Abstimmung ansteht.
Konkret geht es um Vereinfachungen für Balkonkraftwerke. So soll nur noch eine Registrierung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur obligatorisch sein, eine weitere Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt gänzlich.
Dann dürfen übergangsweise die alten Ferraris-Zähler rückwärts drehen bei entsprechender Einspeisung, bis neue digitale Zweirichtungszähler von den Netzbetreibern installiert worden sind.
Ferner geht es um die Frage, ob Schukostecker bei Balkonkraftwerken zum Einsatz kommen dürfen. Dazu hat aber die Bundesregierung die Normungsgremien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) eingeschaltet, die darüber eine technische Norm entwickeln soll.
Die Solarmodulleistung soll sich auf maximal 2.000 Watt beschränken und die Wechselrichterleistung von 600 Watt aktuell auf 800 Watt erhöhen.
Last but not least geht es aktuell im Bundestag um die Privilegierung von Steckersolargeräten in Miet- und Wohneigentumsrecht. Dabei sollen es Mietern und Eigentümern erleichtert werden, Balkonkraftwerke zu installieren.

Der Bundestag hat dazu den Gesetzesentwurf gestern spät Abends am Donnerstag, 18. Januar in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Hier könnt Ihr euch die Debatte ansehen.
Es wird höchste Zeit, dass die Änderungen endlich Gesetz werden, um die Energiewende weiter und unbürokratischer voranzutreiben.