Balkonkraftwerk: Bundestag entscheidet am Donnerstag über „Privilegierte Maßnahme“

Balkonkraftwerk © EHirsch

Wenn Träume wahr werden… Während in Deutschland noch acht verbliebene Teams um den Fussball-Europameisterschaftstitel kämpfen, dürfen Solarfreunde den Champagner schon mal in den Kühlschrank stellen. Das „Recht auf Solar“ kommt. Am kommenden Donnerstag, 4. Juli, ist es soweit. Der Bundestag entscheidet über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten. Die Montage eines Balkonkraftwerks wird dadurch noch viel attraktiver und einfacher.

Demnach dürfen Mieter künftig frei entscheiden, ob sie ein Balkonkraftwerk installieren möchten. Dies soll als sogenannte „privilegierte Maßnahme“ gesetzlich Geltung finden. Die Bundesregierung baut die rechtlichen Hürden für den Einsatz von Stecker-Solargeräten beim Mietrecht (BGB) und beim Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ab. An der Pflicht, dass der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis gefragt werden müssen, ändert sich nichts. Wollen Mieter oder Eigentümer ein Balkonkraftwerk in ihren eigenen vier Wänden anbringen, können Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft den Wunsch nur noch in Ausnahmefällen ablehnen.

Mit dem Solarpaket I, das erst kürzlich verabschiedet wurde, wurden erste Erleichterungen bereits getätigt. Doch erst mit der privilegierten Maßnahme wird ein weitere wichtige Hürde genommen. Wie gesagt, wenn Träume wahr werden…

 

 

 

 

 


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