In das leidige Thema Schukostecker kommt endlich Bewegung. Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik) hat letzte Woche ein Positionspapier publik gemacht, in dem die Installation und der Betrieb von Stecker-Solar-Anlagen deutliche einfacher umgesetzt werden sollen.

Der Schuko-Stecker bekommt jetzt doch noch den Segen des VDE. Nach dem ganzen Hickhack der letzten Jahre scheint beim VDE offenbar Einsicht eingekehrt zu sein. Eine Einspeisesteckdose wie der Wieland-Stecker sei nicht mehr zwingend erforderlich. Dazu empfiehlt der Verband die Systemgesamtleistungsgrenze auf 800 W anzuheben. Bisher sind per Gesetz 600 W für eine einfache Anmeldung einer Stecker-Solar-Anlage erlaubt.
„Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE-Vorschriftenwerk“, sagt VDE-Chef Ansgar Hinz. „Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“
In Bezug auf die Balkonkraftwerke ist die „Duldung“ des Schuko-Steckers laut VDE nur einer von fünf Punkte, die von der Politik gefordert werden.
Generell präferiert der VDE weiterhin bei Stecker-Solar-Geräten die Installation durch das Fachhandwerk. Damit wäre Sicherheit und Überprüfen auf das einwandfreie Funktionieren einer Anlage gewährleistet. Damit läuft der VDE jedoch Gefahr, eine flächendeckende Verwendung von Stecker-Solar-Geräten zu ermöglichen. Daher duldet der Verband nunmehr den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu 800 W.
Die VDE-Empfehlung ist bekanntlich nicht Gesetz, dient lediglich als Norm. Hier muss die Politik agieren und handeln, die Vorschläge des VDE entsprechend umsetzen.
Bewegung beim Thema Schuko-Stecker kam dann doch überraschend, ein Weihnachtswunder wie das Blog machdeinenstrom.de in seinen Newsletter anmerkte.
Vorausgegangen war ein Tweet von Klaus Müller kurz vor Jahreswechsel, seines Zeichen Chef der Bundesnetzagentur, der sich für eine Zulassung des Schuko-Steckers stark machte.

Der gewöhnliche Schuko-Haushaltsstecker ist also für den Anschluss eines Balkonkraftwerks freigegeben. Daraufhin musste der VDE reagieren, der nunmehr weitere Forderungen in seinem Positionspapier erklärte.
Für den Verbraucher wäre das ein klares Signal, seine eigene Energiewende herbeizuführen.
1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W
Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagatellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.
Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden.
Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.
Übrigens gilt die 800 W-Regel in unserem Nachbarland Österreich schon länger.
2. Stecker-Solargeräte dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden
Eine weitere Forderung des VDE ist es, dass Mini-Energieerzeugungsanlagen bis zur Bagatellgrenze (also 800 W Systemgesamtleistung) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen. Bei den alten Ferraris-Zählern, die noch in vielen Haushalten ihre Arbeit verrichten, ist das typischerweise gegeben.

Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.
Verbraucher, die bereits einen modernen Digitalzähler ihr Eigen nennen, werden möglicherweise laut aufschreien, da sie dadurch nichts einsparen können. Hier muss die Bundesregierung entsprechend Maßnahmen einleiten.
Die Verantwortung des Zählertauschs liegt übrigens beim Netzbetreiber und nicht beim Verbraucher. Da es sich hierbei wiederum um einen VDE-Vorschlag handelt, ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, das entsprechend umzusetzen.
3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung
Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Stecker-Solar-Geräte bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.
Somit entfiele die Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber vor Ort. Bürokratieabbau at its best.
Und zu guter Letzt fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen.
Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.
Der VDE empfiehlt die Prüfung von Stecker-Solargeräten durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann. Hier muss ebenso der Gesetzgeber agieren, der VDE gibt hier nur einen Vorschlag ab.
Alles in allem frohe Botschaften für den Stecker-Solar-Freund. Jetzt bleibt abzuwarten, wie schnell die Politik die Forderungen des VDE umsetzen wird. Es ist nämlich höchste Zeit für die Energiewende…