Solarpaket I verabschiedet: Balkonkraftwerke werden vereinfacht

Solarmodul © EHirsch

Der Solar-Ausbau in Deutschland benötigt mehr Tempo. Daher hat das Bundeskabinett unter der Regie von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gestern das erste von zwei Solarpaketen beschlossen. Es enthält zahlreiche Verbesserungen und Erleichterungen  für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Ein elementares Anliegen ist es die bürokratischen Hürden abzubauen, um den Turbo in Sachen Solarausbau zu zünden.

„Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um“, sagte Habeck. „Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau  von 22 GW kommen um unsere Ausbauziele zu erreichen“, ergänzte der Bundeswirtschaftsminister. Dem Grünen-Politiker sei wichtig, die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu steigern und die Hemmnisse aus dem Weg zu räumen und das Bürokratie-Dickicht zu bekämpfen.

Die Balkonkraftwerke dürfen in Zukunft auf weitere Vereinfachungen hoffen. So soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Diese muss dann nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Bisher läuft die Eintragung auf beiden Seiten. Sowohl der Netzbetreiber als auch das Marktstammdatenregister müssen vom Balkonkraftwerk-Solaristen benachrichtigt werden.

Ein weiterer Vorteil liegt klar auf der Hand. Der Einbau von Zweirichtungszählern seitens des Netzbetreibers, der übrigens kostenlos erfolgt, muss nicht mehr abgewartet werden. Vielmehr kann der Solarist sein Balkonkraftwerk sofort in Betrieb nehmen, der eventuell alte Zähler wie beispielsweise ein Ferrariszähler darf sich übergangsweise auch rückwärts drehen. Das hat zur Folge, das Solarstrom sofort generiert wird und somit Stromkosten eingespart werden.

Ferner dürfen die kleinen Kraftpakete bisher 600 Watt Strom produzieren, zum Jahreswechsel  soll diese Grenze auf bis zu maximal 800 Watt angehoben werden. Dagegen wird es eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke nicht geben, die von verschiedenen Verbänden der Solarbranche gefordert wurden.

Daneben soll der Mieterstrom weniger bürokratische Elemente enthalten und der Gesetzesentwurf sieht die Einführung einer Gemeinschaftliche Erzeugung auf Mehrfamilienhäuser vor. Beides kommt den Mietenden und Eigentümern einer Wohnanlage zu Gute.

Neben der Vereinfachung bei Balkonkraftwerken enthält der Gesetzesentwurf unter anderem eigene Ausschreibungen für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, schwimmende Solargeneratoren, Anlagen auf Moorgebieten oder solare Parkplatzüberdachungen.

Das beschlossene Solarpaket 1 soll laut Bundeswirtschaftsministerium spätestens zum Jahreswechsel in Kraft treten. Zuvor muss es allerdings noch  im Bundestag beraten und verabschiedet werden.


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