Das Solarpaket I wurde letzten Mittwoch vom Bundeskabinett als Gesetzentwurf beschlossen. Nach der Sommerpause, die am 4. September endet, kommt der Bundestag wieder zusammen und stimmt darüber ab.
Die Initiatoren und Organisatoren der #PetitionBalkonsolar zeigten sich zufrieden mit dem Entwurf. In einer Pressenaussendung begrüßten BalkonSolar e.V., Klimaschutz im Bundestag, EmpowerSource und weitere Beteiligte der Petitin den Gesetzesentwurf zum Solarpaket I.
Wie das Fachportal machdeinenstrom.de in seinen heutigen Newsletter mitteilt, werden die Parlamentsdebatten zu diesem
Gesetzesentwurf intensiv begleitet, um den Erfolg wird gekämpft.
Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Organisatoren der #PetitionBalkonsolar:
Durch den Beschluss des Bundeskabinetts werden Steckersolargeräte zu einer neuen Kategorie von Solaranlagen im Erneuerbare-Energiegen-Gesetz (EEG) mit weniger Bürokratie.
Die Vorlage des Bundeskabinetts vereinfacht die Anmeldung für Steckersolaranlagen mit 800W Leistung des Wechselrichters und mit maximal 2kWp Modulleistung. Statt zwei Anmeldungen ist nur noch eine nötig – und diese soll auch noch vereinfacht werden. Das dient auch der Datenqualität im Marktstammdatenregister und wird
hoffentlich dafür sorgen, dass wesentlich mehr als die bisherigen 20% der Nutzenden ihre Geräte auch anmelden.
Schon heute ist es so, dass die Menschen ihr Steckersolargerät einfach einstecken und erst dann beim Netzbetreiber registrieren. Das ist derzeit formal nicht in allen Fällen korrekt, denn dabei kann bis zum Einbau einer modernen Messeinrichtung der alte Zähler möglicherweise einige Wochen rückwärtslaufen. Dies soll nun auch offiziell geduldet werden, bis der Netzbetreiber die Zähler getauscht hat.
Auf unseren Hinweis wurde der ursprüngliche Vorschlag entfernt, der eine Frist vorsah, denn es war nicht auszuschließen, ob es für den Nutzendennachteilig gewesen wäre, wenn die Umrüstung nicht in der First erfolgt wäre.
Durch eine Ausnahmeregelung bei der Zusammenfassung von Anlagen können Steckersolaranlagen nun zusätzlich zu Dachsolaranlagen betrieben werden, ohne unnötige Nachteile für die Dachsolaranlage zu produzieren. Bisher konnte es
dann bei Überschußeinspeiseanlagen Probleme bei der Berechnung der Einspeisevergütung geben.
“Diesen Beschluss des Bundeskabinetts begrüßen wir und hoffen auf eine schnelle Umsetzung”, so Christian Ofenheusle, Geschäftsführer der Agentur EmpowerSource, der Dr. Andreas Schmitz (Akkudoktor) bei der Balkonsolar Petition unterstützt hatte.
“Damit ist eine von zwei Forderungen aus unserer Petition erstmal auf dem Weg: Nun müssen noch das Bundeskabinett und der Bundestag die Vorlage zur Änderung im BGB und WEG (Wohnungseigentumsgesetz) beschließen und damit das Miet- und Wohneigentumsrecht vereinfachen, damit Steckersolargeräte in Zukunft so behandelt werden wie Umbauten zur Barrierefreiheit oder Einbau einer Wallbox – ohne Möglichkeit des Vermieters oder der WEG dies zu verhindern“, sagt Sebastian Müller, Vorstand vom Balkon Solar e.V.
Die dritte Hürde für die volle Wirksamkeit für Steckersolaranlagen ist noch eine Anpassung technischer Normen durch den VDE. Die technische Freigabe der Erhöhung der Leistungsgrenze von 600W auf 800W etwa muss noch durch die entsprechenden Normungsgremien bestätigt werden.
Einfach gesprochen: “Die 800W sind erst durch, wenn die Norm es zulässt. Der Gesetzesentwurf kann die Norm nicht übergehen.”, sagt Dr. Andreas Schmitz (AkkuDoktor auf YouTube). Diese Änderungen erwarten wir leider erst 2024.