Balkonkraftwerke erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch nicht alle Bundesbürger können an der Energiewende teilhaben, insbesondere Mietern werden bei den Kraftpaketen immer wieder Steine in den Weg gelegt. Mit oft unsachlichen Argumenten stemmen sich Vermieter oder Hausverwaltungen vehement dagegen, ihren Mietern ein Balkonkraftwerk zu ermöglichen.
Der zuletzt eingebrachte Gesetzesentwurf zum Solarpaket I berücksichtigt nicht die Interessen der Mieter, wonach ihnen der Weg zur Aufstellung eines Balkonkraftwerkes erleichtert werden soll. Zwar läuft im Hintergrund beim verantwortlichen Justizministerium in Berlin die Arbeiten für einen entsprechenden Gesetzesentwurf, doch wann dieser zur Abstimmung im Bundestag kommt und als Gesetz verabschiedet wird, bleibt unklar.
Vielleicht geht es womöglich schneller. Denn aktuell läuft eine Klage eines Mieterpärchens vorm Landgericht Kiel gegen dessen Hausverwaltung, die die Anbringung eines Balkonkraftwerks nicht genehmigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Klage des Paares auf Genehmigung des Balkonkraftwerks. Wie die Organisation in ihrer Pressemitteilung mitteilt, wird „mit unsachlichen und überzogenen Forderungen“ die Anbringung untersagt.
Die DUH hofft mit der Unterstützung auf ein Grundsatzurteil, um den Mietern den Weg zum eigenen Balkonkraftwerk zu vereinfachen.
„Unser Rechtsstreit wird außerdem Klarheit bringen, welche Anforderungen an Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung gestellt werden können oder eben auch nicht“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Hintergrund des Streits ist, dass seit November 2022 das klagende Paar, versucht, eine Erlaubnis von der Hausverwaltung zu erhalten. Wie die DUH schreibt, untersagte zunächst die Hausverwaltung die Anbringung aus optischen Gründen. Nach zwei weiteren Ersuchen sollten die Mieterin und der Mieter plötzlich unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen. Durch diese völlig überzogenen Forderungen würde sich das ganze Projekt nicht mehr rentieren, so die DUH.
„Wir lassen uns nicht länger ausbremsen, sondern werden nun von unserem Klagerecht Gebrauch machen“, sagt der Kläger Matthias Weyland. „Wir hoffen, dass wir mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe für alle Verbraucherinnen und Verbraucher eine gerichtliche Klarstellung erwirken können.“
Dagegen hat die beklagende Seite auf einem Facebook-Kommentar bei machendeinenstrom.de bestätigt, dass sie die geforderten Auflagen nicht nur für gerechtfertigt und angemessen hält, sondern auch „im Interesse unserer Mitglieder und Kunden“ handelt.
Es bleibt abzuwarten, zu welcher Entscheidung das Gericht kommt. Wir halten euch auf dem Laufenden zu diesem Fall.