Die Ampelkoalition kommt einfach nicht in die Gänge. Seit August 2023 war das Solarpaket I beschlossene Sache, ehe es Mitte Mai 2024 verabschiedet wurde. Satte neun Monate benötigte die Regierung, um die Petition einer Initiative von bekannten Youtubern wie Andreas Schmitz oder dem Verein Balkon.Solar umzusetzen, die weit über 100.000 Unterschriften gesammelt hatten.
In der damaligen Petition vom Mai 2023 ging es auch um die Forderung Steckersolar-Geräte zu „privilegieren“, das im Solarpaket I nicht umgesetzt wurde. Darin müssen Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen werden, die insbesondere die FDP -federführend im Bundesjustizministerium- mit ihrer Verweigerungstaktik bis heute ausbremst. Offenbar hat die FDP die Zeichen der Zeit der Klimakrise nicht erkannt.
Doch der Verein Balkon-Solar lässt nicht locker. Auf der Intersolar in München letzte Woche hat mir die Vorstandsvorsitzende des Vereins Simone Herpich bereits mitgeteilt, dass eine neue Petition RechtaufSolar.de, gerichtet an die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Parteien im Deutschen Bundestag, im Laufen sei. Der Verein und AG Balkonkraftwerk hoffen bis zur Sommerpause 10.000 Unterschriften zu sammeln.
Laut Petition hat der Bundesrat in seinen Empfehlungen (BT Drucksache 508/1/23 zu der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023) vorgeschlagen, alle Formen von Solar, nicht nur auf dem Balkon in die Liste der „privilegierten Maßnahmen“ im Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufzunehmen.
Der Bundesratsvorschlag vom November 2023 liest sich wie folgt:
„Die auf Steckersolargeräte beschränkte Erweiterung des Katalogs der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen des Wohnungseigentumsrechts ist angesichts der Bedeutung der Energiewende nicht ausreichend. Es sollten alle Formen der Nutzung von Photovoltaik (PV), d. h. auch die Installation einer PV-Dachanlage, als privilegierte Maßnahmen in § 20 Absatz 2 WEG verankert werden. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 können zwar alle baulichen Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 1 WEG mit einfacher Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden. In der Praxis kann es aber schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen.Die Installation einer Gemeinschaftsanlage in Wohnungseigentümergemeinschaften ist aktuell aufgrund der Schwierigkeiten bei der Verwaltung und Verteilung der Kosten kaum umsetzbar. Die rechtlichen und bürokratischen Hürden sind hier sehr hoch.
(…) Auch in Mehrfamilienhäusern kann für Wohnungseigentümer die Errichtung von einzelnen PV-Anlagen auf den Dachflächen attraktiv und sinnvoll sein.Dies ist insbesondere bei Gemeinschaften mit wenigen Wohnungseigentümern der Fall, wenn andere Betriebskonzepte für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus nicht in Frage kommen, z. B. weil sich nicht alle Wohnungseigentümer finanziell an der Errichtung einer PV-Anlage beteiligen wollen.(…)Im Einzelfall objektiv unangemessene Forderungen können von den übrigen Wohnungseigentümern zurückgewiesen werden. So sind bauliche Veränderungen nicht zulässig, sofern sie die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder eine Wohnungseigentümerin oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen.Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes dürften im Fall von PV-Dachanlagen geringer sein als bei Steckersolargeräten auf Balkonen und Terrassen; (…) Einzelne Wohnungseigentümer sollten im WEG einen Anspruch auch auf die Installation von PV-Dachanlagen, und nicht nur von Steckersolargeräten für den Balkon oder die Terrasse erhalten.“
Der Bundestag hat den Vorschlag bereits seit über sieben (!) Monate vorliegen, doch es wird weiter im Schlafwagentempo agiert. Anfang Januar dieses Jahres gab es eine Expertenanhörung zu diesem Thema, die sich für die Änderung ausgesprochen haben. Geschehen ist bisher nichts. Aufwachen Ampelkoalition, die Zeit läuft. „Es sei höchste Zeit, diese Änderung noch vor der Sommerpause zu beschließen, sagen die Petenten.
Wenn auch die Blogleser zur Umsetzung der Petition beitragen wollen, könnt Ihr hier unterschreiben.